- Volkstriathlon
- 0,5km schwimmen
20km radfahren
5km laufen - Jahrgang 1920 – 2008
(Alter 14 – 99) - bis 31.12. 25,–
bis 31.05. 30,–
ab 01.06. 35,–
- Volkstriathlon (Staffel)
- 0,5km schwimmen
20km radfahren
5km laufen - Jahrgang 1920 – 2010
(Alter 14 – 99) - bis 31.12. 35,–
bis 31.05. 40,–
ab 01.06. 45,–
- Schülertriathlon
- 0,2km schwimmen
10km radfahren
2,5km laufen - Jahrgang 2007 – 2010
(Alter 14 – 17) - bis 31.12. 15,–
bis 31.05. 17,–
ab 01.06. 20,–
- Schülertriathlon (Staffel)
- 0,2km schwimmen
10km radfahren
2,5km laufen - Jahrgang 2007 – 2010
(Alter 14 – 17) - bis 31.12. 19,–
bis 31.05. 21,–
ab 01.06. 24,–
- Kindertriathlon (12-13 Jahre)
- 0,2km schwimmen
10km radfahren
2,5km laufen - Jahrgang 2011 – 2012
(Alter 12 – 13) - bis 31.12. 3,–
bis 31.05. 5,–
ab 01.06. 6,–
- Kindertriathlon (10-11 Jahre)
- 0,1km schwimmen
5km radfahren
1km laufen - Jahrgang 2013 – 2014
(Alter 10 – 11) - bis 31.12. 3,–
bis 31.05. 5,–
ab 01.06. 6,–
Der Veranstaltung liegen die aktuellen Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde.
Der Teilnehmer erkennt alle Teilnahmebedingungen des Veranstalters an. Des Weiteren verpflichtet er sich auf der Radstrecke die Straßenverkehrsordnung, insbesondere die Vorfahrtsregeln einzuhalten und den Anordnungen des Veranstalters sowie der Ordner Folge zu leisten. Dieses entbindet ihn darüber hinaus nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht. Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union www.dtu-info.de (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an. Wichtige Auszüge aus der Sportordnung sind weiter unten unter „Anhänge“ explizit aufgeführt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer bei nachgewiesenem Verstoß gegen obige Verpflichtungen von der Veranstaltung auszuschließen. Änderungen des Veranstaltungsablaufs sind dem Veranstalter vorbehalten. Bei Nichtzustandekommen des Löhner Triathlons aufgrund höherer Gewalt (Hochwasser, Unwetter etc.) wird das Startgeld nicht rückerstattet. Auch bei einem Nichtstart nach erfolgter Anmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr.
Der Veranstalter sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer erklärt sich bereit, innerhalb einer Woche die Startgebühr zu überweisen. Erfolgt dies nicht, so kann der Veranstalter ohne Angabe von Gründen die Anmeldung löschen. Der Veranstalter wird die angegebenen persönlichen Daten zur Durchführung des Wettkampfes speichern und nicht an Dritte weitergeben und sie nicht zur Zusendung von Werbung verwenden. Auf Wunsch können die Daten nach Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung gelöscht werden. Der Wunsch ist schriftlich zu erklären. Dazu kann das Kontaktformular genutzt werden.
Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten am Veranstaltungstag vor der Anmeldung zwingend in jedem Fall nachzuweisen. Das Formular kann hier (Link zur Einverständniserklärung) heruntergeladen werden Ein Start ohne Unterschrift der Erziehungsberechtigten ist nicht möglich. Der Veranstalter behält sich vor, zweifelhafte Nachweise zurückzuweisen.
Auszüge aus der Sportordnung (SpO) der Deutschen Triathlon Union
§24 Der Radhelm
Bei allen Wettkämpfen ist ein radsportspezifischer Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht und der folgende Bedingungen – festzustellen durch eine Sichtprüfung – erfüllt:
- korrekter Sitz auf dem Kopf
- keine Beschädigungen aufweisen
- unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens drei Stellen mit der Schale verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. ä.) schließbar sein müssen.
Der Radhelm ist beim Check-In mit geschlossenem Kinnriemen auf dem Kopf zu tragen.
Während des Wettkampfes ist der Helm vor der unmittelbaren Aufnahme des Rades bis zum Abstellen desselben in der Wechselzone geschlossen zu tragen.
Hinweise auf die Veranstalterordnung (VaO) der Deutschen Triathlon Union
§18.2 Abschnitt 3.3.3 maximale Übersetzungen
Die Fahrräder der Kinder und Schüler unterliegen einer Übersetzungsbeschränkung. Das bedeutet, dass pro Kurbelumdrehung nur eine vorgegebene Strecke zurückgelegt werden darf. Dies dient dem Gesundheitsschutz.
- Altersklasse
- max. Übersetzung in m
- Schüler D
- 5,66
- Schüler C
- 5,66
- Schüler B
- 5,66
- Schüler A
- 5,66
- Jugend B
- 6,10
- Jugend A
- offen