Die Sportordnung
Der Veranstaltung liegen die aktuellen Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, , Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde.
Der Teilnehmer erkennt alle Teilnahmebedingungen des Veranstalters an. Des Weiteren verpflichtet er sich auf der Radstrecke die Straßenverkehrsordnung, insbesondere die Vorfahrtsregeln einzuhalten und den Anordnungen des Veranstalters sowie der Ordner Folge zu leisten. Dieses entbindet ihn darüber hinaus nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht. Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union www.dtu-info.de (Sportordnung, Veranstalterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an. Wichtige Auszüge aus der Sportordnung sind weiter unten unter \“Anhänge\“ explizit aufgeführt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Teilnehmer bei nachgewiesenem Verstoß gegen obige Verpflichtungen von der Veranstaltung auszuschließen. Änderungen des Veranstaltungsablaufs sind dem Veranstalter vorbehalten. Bei Nichtzustandekommen des Löhner Triathlons aufgrund höherer Gewalt (Hochwasser, Unwetter etc.) wird das Startgeld nicht rückerstattet. Auch bei einem Nichtstart nach erfolgter Anmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmergebühr.
Der Veranstalter sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer erklärt sich bereit, innerhalb einer Woche die Startgebühr zu überweisen. Erfolgt dies nicht, so kann der Veranstalter ohne Angabe von Gründen die Anmeldung löschen. Der Veranstalter wird die angegebenen persönlichen Daten zur Durchführung des Wettkampfes speichern und nicht an Dritte weitergeben und sie nicht zur Zusendung von Werbung verwenden. Auf Wunsch können die Daten nach Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung gelöscht werden. Der Wunsch ist schriftlich zu erklären. Dazu kann das Kontaktformular genutzt werden.
Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten am Veranstaltungstag vor der Anmeldung zwingend in jedem Fall nachzuweisen. Das Formular kann beim Veranstalter angefordert werden.
Ein Start ohne Unterschrift der Erziehungsberechtigten ist nicht möglich. Der Veranstalter behält sich vor, zweifelhafte Nachweise zurückzuweisen.